Der Flächenwidmungsplan von Feistritz an der Gail wurde zuletzt am 7. Oktober 2026 geändert. Dazu gelten die Bebauungsregeln „Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Feistritz an der Gail, mit der der Bebauungsplan für das Gemeindegebiet geändert wird (Textlicher Bebauungsplan, nunmehr genereller Bebauungsplan)“. Gebaut wird nach der Bauordnung des Landes Kärnten.
Wo finde ich den Bebauungsplan von Feistritz an der Gail?
Bebauungspläne sind Verordnungen der Gemeinde Feistritz an der Gail und liegen am Gemeindeamt zur Einsicht auf. Für Feistritz an der Gail gelten außerdem die Bebauungsregeln „Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Feistritz an der Gail, mit der der Bebauungsplan für das Gemeindegebiet geändert wird (Textlicher Bebauungsplan, nunmehr genereller Bebauungsplan)“. In parzl siehst du je Grundstück die gelesenen Planwerte mit Fundstelle.
Wo finde ich den Flächenwidmungsplan von Feistritz an der Gail?
Der Flächenwidmungsplan ist im Kartensystem des Landes Kärnten einsehbar (KAGIS (Kärnten Atlas)) und wurde zuletzt am 7. Oktober 2026 geändert. Rechtsverbindlich ist die kundgemachte Fassung der Gemeinde.
Welcher Grenzabstand gilt in Feistritz an der Gail?
In Kärnten gilt: Abstandsfläche rund 0,6 × Höhe, mindestens 3 m (K-BV § 5), soweit der Bebauungsplan nichts anderes festlegt. Nebengebäude: Garagen ohne Aufenthaltsraum bis 3,5 m Höhe in der Abstandsfläche.
Was kostet Baugrund in Feistritz an der Gail?
Im Schnitt € 69 je m², im Bezirk Villach Land € 92 (Statistik Austria, Immobilien-Durchschnittspreise 2025). Der Wert eines einzelnen Grundstücks hängt von Widmung, Lage und Bebaubarkeit ab.
Wie viel Bauland ist in Feistritz an der Gail unbebaut?
13,1 ha von 48,7 ha Bauland (27 %) sind unbebaut, verteilt auf 141 Grundstücke.