Der Flächenwidmungsplan von Großkirchheim wurde zuletzt am 3. Dezember 2025 geändert. Dazu gelten die Bebauungsregeln „Textlicher Bebauungsplan Neuverordnung 2018 – Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Großkirchheim vom 23.03.2018, Zahl 031-2/2018“. Gebaut wird nach der Bauordnung des Landes Kärnten.
Wo finde ich den Bebauungsplan von Großkirchheim?
Bebauungspläne sind Verordnungen der Gemeinde Großkirchheim und liegen am Gemeindeamt zur Einsicht auf. Für Großkirchheim gelten außerdem die Bebauungsregeln „Textlicher Bebauungsplan Neuverordnung 2018 – Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Großkirchheim vom 23.03.2018, Zahl 031-2/2018“. In parzl siehst du je Grundstück die gelesenen Planwerte mit Fundstelle.
Wo finde ich den Flächenwidmungsplan von Großkirchheim?
Der Flächenwidmungsplan ist im Kartensystem des Landes Kärnten einsehbar (KAGIS (Kärnten Atlas)) und wurde zuletzt am 3. Dezember 2025 geändert. Rechtsverbindlich ist die kundgemachte Fassung der Gemeinde.
Welcher Grenzabstand gilt in Großkirchheim?
In Kärnten gilt: Abstandsfläche rund 0,6 × Höhe, mindestens 3 m (K-BV § 5), soweit der Bebauungsplan nichts anderes festlegt. Nebengebäude: Garagen ohne Aufenthaltsraum bis 3,5 m Höhe in der Abstandsfläche.
Was kostet Baugrund in Großkirchheim?
Im Schnitt € 63 je m², im Bezirk Spittal an der Drau € 89 (Statistik Austria, Immobilien-Durchschnittspreise 2025). Der Wert eines einzelnen Grundstücks hängt von Widmung, Lage und Bebaubarkeit ab.
Wie viel Bauland ist in Großkirchheim unbebaut?
17,9 ha von 68,8 ha Bauland (26 %) sind unbebaut, verteilt auf 298 Grundstücke.