Der Flächenwidmungsplan von Sittersdorf wurde zuletzt am 5. September 2026 geändert. Dazu gelten die Bebauungsregeln „Textlicher Bebauungsplan der Gemeinde Sittersdorf – Verordnung des Gemeinderates vom 27. Mai 2004, Zl. 031-3/2004-004-1“. Gebaut wird nach der Bauordnung des Landes Kärnten.
Wo finde ich den Bebauungsplan von Sittersdorf?
Bebauungspläne sind Verordnungen der Gemeinde Sittersdorf und liegen am Gemeindeamt zur Einsicht auf. Für Sittersdorf gelten außerdem die Bebauungsregeln „Textlicher Bebauungsplan der Gemeinde Sittersdorf – Verordnung des Gemeinderates vom 27. Mai 2004, Zl. 031-3/2004-004-1“. In parzl siehst du je Grundstück die gelesenen Planwerte mit Fundstelle.
Wo finde ich den Flächenwidmungsplan von Sittersdorf?
Der Flächenwidmungsplan ist im Kartensystem des Landes Kärnten einsehbar (KAGIS (Kärnten Atlas)) und wurde zuletzt am 5. September 2026 geändert. Rechtsverbindlich ist die kundgemachte Fassung der Gemeinde.
Welcher Grenzabstand gilt in Sittersdorf?
In Kärnten gilt: Abstandsfläche rund 0,6 × Höhe, mindestens 3 m (K-BV § 5), soweit der Bebauungsplan nichts anderes festlegt. Nebengebäude: Garagen ohne Aufenthaltsraum bis 3,5 m Höhe in der Abstandsfläche.
Was kostet Baugrund in Sittersdorf?
Im Schnitt € 43 je m², im Bezirk Völkermarkt € 54 (Statistik Austria, Immobilien-Durchschnittspreise 2025). Der Wert eines einzelnen Grundstücks hängt von Widmung, Lage und Bebaubarkeit ab.
Wie viel Bauland ist in Sittersdorf unbebaut?
79,7 ha von 221,2 ha Bauland (36 %) sind unbebaut, verteilt auf 923 Grundstücke.