Der Flächenwidmungsplan von Feistritz im Rosental wurde zuletzt am 28. Oktober 2026 geändert. Dazu gelten die Bebauungsregeln „Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Feistritz im Rosental vom 21.12.1992, Zahl 610/92, mit der ein textlicher allgemeiner Bebauungsplan für das Gemeindegebiet erlassen wird“. Gebaut wird nach der Bauordnung des Landes Kärnten.
Wo finde ich den Bebauungsplan von Feistritz im Rosental?
Bebauungspläne sind Verordnungen der Gemeinde Feistritz im Rosental und liegen am Gemeindeamt zur Einsicht auf. Für Feistritz im Rosental gelten außerdem die Bebauungsregeln „Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Feistritz im Rosental vom 21.12.1992, Zahl 610/92, mit der ein textlicher allgemeiner Bebauungsplan für das Gemeindegebiet erlassen wird“. In parzl siehst du je Grundstück die gelesenen Planwerte mit Fundstelle.
Wo finde ich den Flächenwidmungsplan von Feistritz im Rosental?
Der Flächenwidmungsplan ist im Kartensystem des Landes Kärnten einsehbar (KAGIS (Kärnten Atlas)) und wurde zuletzt am 28. Oktober 2026 geändert. Rechtsverbindlich ist die kundgemachte Fassung der Gemeinde.
Welcher Grenzabstand gilt in Feistritz im Rosental?
In Kärnten gilt: Abstandsfläche rund 0,6 × Höhe, mindestens 3 m (K-BV § 5), soweit der Bebauungsplan nichts anderes festlegt. Nebengebäude: Garagen ohne Aufenthaltsraum bis 3,5 m Höhe in der Abstandsfläche.
Was kostet Baugrund in Feistritz im Rosental?
Im Schnitt € 69 je m², im Bezirk Klagenfurt Land € 98 (Statistik Austria, Immobilien-Durchschnittspreise 2025). Der Wert eines einzelnen Grundstücks hängt von Widmung, Lage und Bebaubarkeit ab.
Wie viel Bauland ist in Feistritz im Rosental unbebaut?
68,9 ha von 217,2 ha Bauland (32 %) sind unbebaut, verteilt auf 799 Grundstücke.