Der Flächenwidmungsplan von Ferlach wurde zuletzt am 27. Juli 2026 geändert. Dazu gelten die Bebauungsregeln „Textlicher Bebauungsplan – Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Ferlach vom 7.10.2008, Zahl ZA 031-3/08/He.Km., mit der ein textlicher Bebauungsplan für das Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Ferlach erlassen wird“. Gebaut wird nach der Bauordnung des Landes Kärnten.
Wo finde ich den Bebauungsplan von Ferlach?
Bebauungspläne sind Verordnungen der Gemeinde Ferlach und liegen am Gemeindeamt zur Einsicht auf. Für Ferlach gelten außerdem die Bebauungsregeln „Textlicher Bebauungsplan – Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Ferlach vom 7.10.2008, Zahl ZA 031-3/08/He.Km., mit der ein textlicher Bebauungsplan für das Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Ferlach erlassen wird“. In parzl siehst du je Grundstück die gelesenen Planwerte mit Fundstelle.
Wo finde ich den Flächenwidmungsplan von Ferlach?
Der Flächenwidmungsplan ist im Kartensystem des Landes Kärnten einsehbar (KAGIS (Kärnten Atlas)) und wurde zuletzt am 27. Juli 2026 geändert. Rechtsverbindlich ist die kundgemachte Fassung der Gemeinde.
Welcher Grenzabstand gilt in Ferlach?
In Kärnten gilt: Abstandsfläche rund 0,6 × Höhe, mindestens 3 m (K-BV § 5), soweit der Bebauungsplan nichts anderes festlegt. Nebengebäude: Garagen ohne Aufenthaltsraum bis 3,5 m Höhe in der Abstandsfläche.
Was kostet Baugrund in Ferlach?
Im Schnitt € 84 je m², im Bezirk Klagenfurt Land € 98 (Statistik Austria, Immobilien-Durchschnittspreise 2025). Der Wert eines einzelnen Grundstücks hängt von Widmung, Lage und Bebaubarkeit ab.
Wie viel Bauland ist in Ferlach unbebaut?
167,3 ha von 525,7 ha Bauland (32 %) sind unbebaut, verteilt auf 1 783 Grundstücke.