Der Flächenwidmungsplan von St. Margareten im Rosental wurde zuletzt am 3. Juli 2026 geändert. Dazu gelten die Bebauungsregeln „Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde St. Margareten im Rosental vom 26.02.2009, Zahl 610/2/2009, mit der ein textlicher allgemeiner Bebauungsplan für das Gemeindegebiet erlassen wird“. Gebaut wird nach der Bauordnung des Landes Kärnten.
Wo finde ich den Bebauungsplan von St. Margareten im Rosental?
Bebauungspläne sind Verordnungen der Gemeinde St. Margareten im Rosental und liegen am Gemeindeamt zur Einsicht auf. Für St. Margareten im Rosental gelten außerdem die Bebauungsregeln „Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde St. Margareten im Rosental vom 26.02.2009, Zahl 610/2/2009, mit der ein textlicher allgemeiner Bebauungsplan für das Gemeindegebiet erlassen wird“. In parzl siehst du je Grundstück die gelesenen Planwerte mit Fundstelle.
Wo finde ich den Flächenwidmungsplan von St. Margareten im Rosental?
Der Flächenwidmungsplan ist im Kartensystem des Landes Kärnten einsehbar (KAGIS (Kärnten Atlas)) und wurde zuletzt am 3. Juli 2026 geändert. Rechtsverbindlich ist die kundgemachte Fassung der Gemeinde.
Welcher Grenzabstand gilt in St. Margareten im Rosental?
In Kärnten gilt: Abstandsfläche rund 0,6 × Höhe, mindestens 3 m (K-BV § 5), soweit der Bebauungsplan nichts anderes festlegt. Nebengebäude: Garagen ohne Aufenthaltsraum bis 3,5 m Höhe in der Abstandsfläche.
Was kostet Baugrund in St. Margareten im Rosental?
Im Schnitt € 44 je m², im Bezirk Klagenfurt Land € 98 (Statistik Austria, Immobilien-Durchschnittspreise 2025). Der Wert eines einzelnen Grundstücks hängt von Widmung, Lage und Bebaubarkeit ab.
Wie viel Bauland ist in St. Margareten im Rosental unbebaut?
39,2 ha von 103,6 ha Bauland (38 %) sind unbebaut, verteilt auf 539 Grundstücke.