Der Flächenwidmungsplan von Köttmannsdorf wurde zuletzt am 7. August 2026 geändert. Dazu gelten die Bebauungsregeln „Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Köttmannsdorf vom 16. August 2017, Zahl 031-2/4/563/2017, mit der für das Gemeindegebiet ein textlicher Bebauungsplan erlassen wird“. Gebaut wird nach der Bauordnung des Landes Kärnten.
Wo finde ich den Bebauungsplan von Köttmannsdorf?
Bebauungspläne sind Verordnungen der Gemeinde Köttmannsdorf und liegen am Gemeindeamt zur Einsicht auf. Für Köttmannsdorf gelten außerdem die Bebauungsregeln „Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Köttmannsdorf vom 16. August 2017, Zahl 031-2/4/563/2017, mit der für das Gemeindegebiet ein textlicher Bebauungsplan erlassen wird“. In parzl siehst du je Grundstück die gelesenen Planwerte mit Fundstelle.
Wo finde ich den Flächenwidmungsplan von Köttmannsdorf?
Der Flächenwidmungsplan ist im Kartensystem des Landes Kärnten einsehbar (KAGIS (Kärnten Atlas)) und wurde zuletzt am 7. August 2026 geändert. Rechtsverbindlich ist die kundgemachte Fassung der Gemeinde.
Welcher Grenzabstand gilt in Köttmannsdorf?
In Kärnten gilt: Abstandsfläche rund 0,6 × Höhe, mindestens 3 m (K-BV § 5), soweit der Bebauungsplan nichts anderes festlegt. Nebengebäude: Garagen ohne Aufenthaltsraum bis 3,5 m Höhe in der Abstandsfläche.
Was kostet Baugrund in Köttmannsdorf?
Im Schnitt € 95 je m², im Bezirk Klagenfurt Land € 98 (Statistik Austria, Immobilien-Durchschnittspreise 2025). Der Wert eines einzelnen Grundstücks hängt von Widmung, Lage und Bebaubarkeit ab.
Wie viel Bauland ist in Köttmannsdorf unbebaut?
57 ha von 196,4 ha Bauland (29 %) sind unbebaut, verteilt auf 709 Grundstücke.